Der Markt für das Recycling von Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott muss bestimmte Kriterien erfüllen, die bestimmen, wann der Schrott nicht mehr als Abfall betrachtet wird, um die Verwendung von Schrott selbst als Rohstoff in Stahlwerken, Gießereien und Aluminiumraffinerien zu ermöglichen .
È EU-VERORDNUNG 333/2011 Dies regelt die Kriterien, die für diese Anforderung erfüllt sein müssen.
Gewissheit CEQ srl bewertet als Zertifizierungsstelle die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems durch den Betreiber, um die Einhaltung der in der Verordnung 333/2011 festgelegten Kriterien nachzuweisen